SUCHE

2_Beitragsbild

Mehr Spielraum für Ihre Steuerplanung – Jetzt nutzen!

3_Beitragsbild

BFH: Erstmalige Entscheidung Signing-/Closing-Theorie zur doppelten Festsetzung von Grunderwerbsteuer – wir haben obsiegt!

4_Beitragsbild

Top bewertet: SKS gehört 2025 zu Deutschlands besten Steuerberatern und Arbeitgebern

Zahlung und die Erhebung fälliger Steuern in Zeiten der Corona-Krise

Mit dieser E-Mail beziehen wir uns auf unser gestriges Informationsschreiben zur Zahlung und Erhebung fälliger Steuern und möchten Ihnen ein Update zu den am 19.03.2020 beschlossenen Maßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) geben.
 
Neben den Körperschaftsteuer- und Einkommensteuerzahlungen, die gestundet werden können, fallen nach Anweisung des BMF bei nachweislich unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen auch die Gewerbesteuer-, die Umsatzsteuer- und in begründenden Fällen die Lohnsteuerzahlungen.
 
Auf die Erhebung der Stundungszinsen soll laut der Anweisung des BMF verzichtet werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen.
 
Sollten Sie die Stundung dieser zusätzlichen Steuern wünschen, bitten wir um eine kurze Mitteilung. Wir unterstützen Sie gern!
 
Bleiben Sie gesund!

Beitrag teilen:

Folge uns für mehr Einblicke in unseren SKS-Alltag und die Steuerbranche

SKS Steuerberatung

Diese Site ist auf wpml.org als Entwicklungs-Site registriert. Wechseln Sie zu einer Produktionssite mit dem Schlüssel remove this banner.