Das Corona Konjunkturpaket liegt seit 12.06.2020 als Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Dies sieht befristet bereits für Umsätze ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% und von 7% auf 5% vor. Für die Detailfragen in der Praxis wurde heute der Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht.
In the following, we present a few essential principles.
Die Steuersenkung umfasst zunächst alle Warenlieferungen und Dienstleistungen, die in Deutschland in dieser Zeitspanne steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Eine Lieferung ist dabei dann ausgeführt, wenn die Verfügungsmacht über den gelieferten Gegenstand übergegangen ist,insbesondere bei Beginn bzw. Ende einer Beförderung oder Versendung. Eine Leistung ist in dem Zeitpunkt erbracht, wenn der vereinbarte Leistungsumfang vollständig erbracht wurde.
Important for practice are regularly the questions of delimitation into certain case variants, such as permanent services or advance payments. The above Federal
Ministry of Finance letter contains the following regulations in this regard:
1) Continuing services, for example taxable tenancies, leasing:
This is a completed partial performance, which then leads to the final accrual of sales tax.
In order for a partial performance to be considered as a partial performance, 2 necessary conditions according to national law must be fulfilled:
- it must be an economically reasonable and definable service, and
- there must be an agreement on the execution of the service as partial performance; the partial performance must be accepted and invoiced separately
Da dies für Mietverhältnisse oder Leasing meist der Fall ist, mindert sich der Steuersatz für diese Teilleistungen, die vom 01.07. bis 31.12.2020 ausgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass ggf. eine neue Dauerrechnung mit dem geringeren Steuersatz für diesen Zeitraum ausgestellt wird.
2) Advance payments
Da die Umsatzsteuer endgültig erst mit Ausführung einer Lieferung, Leistung oder Teilleistung entsteht, ist auch für Anzahlung hierauf abzustellen. D. h. konkret: Anzahlungen sichern keinen Steuersatz! Soweit die Leistung im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 ausgeführt wurde, ist die gesamte Leistung mit dem geringeren Steuersatz abzurechnen. Gleiches gilt für nach dem 31.12.2020 ausgeführte Umsätze, die dann wieder den bisherigen Steuersätzen unterliegen. In diesem Fall wären ggf. Anzahlung nachzuversteuern.
The relief or subsequent taxation of advance payments is carried out in the advance return for the period in which the service or partial performance to which the advance payment refers is performed. The final invoice must be issued with the tax rate applicable for the period in which the service was performed. If the entrepreneur taxes his sales according to the fees received, the relief or subsequent taxation takes place in the advance return period in which the remaining fee is received.
Invoices for advance payments with a tax rate different from the final invoice need not be corrected.
3) Construction work
If uniform construction work is carried out in the period from 01.07.2020 to 31.12.2020 (time of acceptance by the client), the entire work is subject to 16% VAT. The extent to which advance payments with a different tax rate have already been made is not relevant here. Correspondingly, the service is then again subject to the standard tax rate of 19% if the service (acceptance of construction) is carried out after 31.12.2020.
The following example illustrates this:
Ein Bauherr hatte 2019 ein Bauunternehmen mit dem Bau eines Einfamilienhauses beauftragt. Dies soll schlüsselfertig abgenommen werden. Das Bauunternehmen hat bereits eine Anzahlung von 119 TEUR (netto 100 TEUR zzgl. 19% Umsatzsteuer) am 30.03.2020 erhalten. Die Abnahme erfolgt nun am 31.07.2020. Damit ist die komplette Leistung der Umsatzsteuer von 16% zu unterwerfen. Das Bauunternehmen rechnet mit 232 TEUR (netto 200 TEUR zzgl. 16% Umsatzsteuer) insgesamt ab und zieht davon die bisher geleistete Anzahlung i. H. v. 119 TEUR ab. Damit ergibt sich für den Bauherrn lediglich eine zweite Zahlung von 113 TEUR.
The following example shows an opposite effect:
Ein Bauherr beauftragt ein Bauunternehmen in 2020 zur Erstellung eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses. Am 31.07.2020 rechnet das Bauunternehmen eine Anzahlung von 116 TEUR (100 TEUR netto zzgl. 16% Umsatzsteuer) ab. Aufgrund eines zeitigen Wintereinbruchs wird das Einfamilienhaus erst im März 2021 abgenommen. Damit unterliegt die komplette Werklieferung der Umsatzsteuer mit 19%. Das Bauunternehmen rechnet mit 238 TEUR (netto 200 TEUR zzgl. 19% Umsatzsteuer) ab und kürzt die Zahlungsverpflichtung des Bauherrn um 116 TEUR auf somit 122 TEUR. In diesen Fällen empfiehlt sich dringend die Vereinbarung und Abrechnung von Teilleistungen noch bis zum 31.12.2020!
4) Restaurant and catering services
Für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen gelten auf Grund des Corona-Steuerhilfegesetzes abweichende Regelungen: Bis 30.06.2020 unterliegen diese Leistungen dem Umsatzsteuersatz von 19%, ab 01.07.2020 dann einer ermäßigten Umsatzsteuer von 5%, vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 einem ermäßigten Steuersatz von 7% und dann (aus heutiger Sicht) ab dem 01.07.2021 wieder dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19%.
Further individual cases and particularities that would go beyond the scope of this information mail can be found in the above mentioned BMF letter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-12-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=3.
This concerns, for example, telecommunications services, electricity, gas and heat supplies, exchanges, and much more.
Unternehmen müssen nun den verwaltungstechnischen Herausforderungen umfangreiche Kapazitäten widmen. Buchhaltungs-/ERP-Systeme sind entsprechend auf die neuen Steuersätze einzustellen, Rechnungslayouts entsprechend anzupassen, sodass eine ordnungsgemäße Verbuchung und Fakturierung der Umsätze zu dem jeweils richtigen Steuersatz erfolgen kann. Es gilt umsatzsteuerliche Risiken zu vermeiden, die aus einem unzutreffenden Steuersatzausweis resultieren. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuer (z.B. 19 % statt 16 %) zur Zahlung an das Finanzamt geschuldet wird, allerdings nicht als Vorsteuer vom Leistungsempfänger erstattet werden kann.
Finally, long-term contracts must be reviewed and, if necessary, amended with reference to § 29 of the Value Added Tax Act. This is about an economically reasonable compensation of additional or reduced charges with VAT between two contracting parties, which is only enforceable under certain conditions.
Für Detailfragen oder zur Klärung notwendiger Umstellungsprozesse wenden Sie sich gern an uns! We will be happy to assist you with applications for reduction or deferral of due taxes!