Kommunales Steuerrecht

Sicherheit in allen Angelegenheiten - durch kompetente Steuerberatung

Steuererklärungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Das Steuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts mit ihren Betrieben gewerblicher Art weist eine Unmenge von Rechtsprechung auf. Zahleiche Urteile in diesem Bereich sind mit einem Experten wie der SKS Steuerberatung an Ihrer Seite kein Fluch, sondern ein Segen.

Wir übernehmen für Sie die steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten und Konstrukten. Außerdem optimieren wir Ihre steuerlichen Verpflichtungen sowohl in der Abwicklung als auch im Ergebnis! Die Erstellung Ihrer Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen der Betriebe gewerblicher Art (BgAs) gehört zu unserem Tagesgeschäft. 

Auch unsere Beratungen zur Zusammenfassung und Vereinfachung von steuerlichen Strukturen haben sich bereits bewährt. Dabei werden immer die Besonderheiten der jeweiligen Gemeinde, Stadt bzw. anderer öffentlichen Einrichtung betrachtet.

Lassen Sie sich von unserer Expertin auf diesem Gebiet beraten:

Elisabeth Seifert

Dipl.-Betriebswirtin (BA), Steuerberaterin

Referentin SKSD www.sksd-dd.de

Referenzen

Unsere Verschwiegenheitsverpflichtung als Steuerberater und damit Vertrauensperson nehmen wir sehr ernst. Allerdings haben sich einzelne SKS-Mandanten bereit erklärt, uns eine Kurzreferenz zu schreiben und uns die Zustimmung zur Veröffentlichung dieser gegeben.

Änderung der Umsatzsteuer (§ 2b UStG)

Ab dem 1.1.2017 gilt die neue Gesetzeslage für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Umsatzsteuer. Die bisherige Rechtsprechung von BFH und EuGH wurden damit nunmehr umgesetzt. Die vom Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) NICHT mehr abhängige Unternehmereigenschaft einer öffentlichen Einrichtung kann mit Unterstützung der SKS Steuerberatung auch als Chance genutzt werden. Wir beraten Sie gern, um mögliche Vorsteuerpotentiale in Ihrer Tätigkeit aufzutun.

Eigenbetriebe - Zweckverbände

Das am 16. März 2006 in Kraft getretene Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) hat Auswirkungen auf Zweckverbände, vornehmlich auf solche mit Eigenbetrieben oder Einrichtungen, die nach der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden. Nach § 93 Abs. 2 GemO sind Zweckverbände dazu verpflichtet ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen, welche sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen richtet.

Die SKS Steuerberatung berät, betreut und begleitet Zweckverbände/Eigenbetriebe bei den Herausforderungen im kommunalen Steuerrecht. Die Auswirkungen des Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) auf die Gemeindeordnung (GemO) und des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) sind je nach Zweckverband und Eigenbetrieb unterschiedlich. Die SKS Steuerberatung berät zudem Zweckverbände mit Eigenbetrieben, die nicht nach gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften, sondern nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung geführt werden, inwiefern eine Umstellung mit den besonderen Regelungen der doppelten Buchführung für Gemeinden gesetzlich verpflichtend ist.

Erstellung von Jahresabschlüssen

Mit dem doppischen Jahresabschluss dokumentiert die Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft die finanzielle Lage der Gebietskörperschaft, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Als zentrales Rechnungsinstrument in der Doppik fungiert der Jahresabschluss insbesondere als Rechnungsabschluss des doppischen Haushaltsplans. Der doppische Jahresabschluss dient dazu ein Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage einer Gebietskörperschaft aufzuzeigen.

Die SKS Steuerberatung ist auf die Erstellung von doppischen Jahresabschlüssen für Gebietskörperschaften spezialisiert. Wir betreuen unsere SKS Mandanten in vollem Umfang bei der Aufstellung der Bilanzen (Vermögensrechung), Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, sowie bei den ergänzenden Dokumentationen wie Anhang, Lagebericht, Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitsübersicht. Dabei achten wir immer auf die Angemessenheit von Aufwand und Mehraussage eines Ergebnisses.

In vielen Bereichen kann mit einer wirtschaftlichen Sichtweise der Ermittlungstätigkeiten ein gutes Ergebnis mit wesentlich weniger Verwaltungsaufwand erzielt werden. Die Ausrichtung der SKS Steuerberatung ist darauf gerichtet, Ihnen Handwerkszeug zur Erstellung des Jahresabschlusses und der Dokumentation hierzu nahe zu bringen. Mit der SKS Steuerberatung haben Sie einen Partner auf Augenhöhe neben sich.

Mit dem Spezialwissen der SKS Steuerberatung sind Gebietskörperschaften mit ihren Jahresabschlüssen auf der sicheren Seite.

Prüfung von Jahresabschlüssen und Eröffnungsbilanzen

Sie wünschen eine Prüfung nach §§ 104, 105, 106 SächsGemO oder nach § 32 SächsEigBVO? Die SKS Steuerberatung übernimmt in Kooperation mit Herrn Hans-Joachim Kraatz, Wirtschaftsprüfer, seit mehr als 10 Jahren diese kommunalen Prüfungen. Wir stehen Ihnen gern sowohl für eine zielführende Prüfung unter Beachtung der Wesentlichkeitsgrenzen als auch für eine Tiefenprüfung Ihrer Jahresabschlüsse zur Seite und finden die passenden Lösungen zu Ihrer individuellen Situation. Mit der SKS Steuerberatung haben Sie die richtige Unterstützung für die Prüfung an Ihrer Seite. Ein Schwerpunkt hierbei ist das Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten. Wir geben Anregungen und Vorschläge, um Ihnen ein wirtschaftliches und gesetzeskonformes Handeln zu ermöglichen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage bei uns oder bei Herrn Kraatz, www.kmk.info.

Lassen Sie sich von uns beraten!

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